Zum 1. April 2024 sind Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten: Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wurde für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro festgelegt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende dann bei 175.000 Euro liegen.
Auch die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wurde neu gestaltet: Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist für maximal einen Monat und nur in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes möglich.
Verian hat dazu im Auftrag des BMFSFJ im März eine repräsentative Online-Befragung durchgeführt. Diese ergab, dass die Absenkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld in der Bevölkerung breite Unterstützung genießt. Fast zwei Drittel (63%) finden dies richtig. Auch die Änderung beim gleichzeitigen Bezug von Elterngeld auf nunmehr nur einen Monat wird von vielen unterstützt. Zwar ist hier der Anteil derer, die sich keine Einschätzung zutrauen, mit über einem Viertel (28%) relativ hoch. Gleichzeitig findet jedoch fast die Hälfte der Bevölkerung (45%) diese Veränderung richtig, nur ein gutes Viertel (27%) findet sie falsch. Auch die Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug, die beispielswiese für Eltern von Mehrlingen, Frühchen oder Kindern mit Behinderung vorgesehen sind, werden von der Bevölkerung mit deutlicher Mehrheit befürwortet. Über drei Viertel (78%) finden diese Ausnahmen richtig, nur sehr wenige Befragte sind dagegen.